Anmelden

konfi/upload/46785.jpg
Zum Vergrößern auf Bild klicken

ASTERIX MUNDART

  • Band: 90
  • RUHRDEUTSCH VIII- VOLL PANNE, DIE RÖMERS
  • Autor/Zeichner: Rene Goscinny / Albert Uderzo
  • Hersteller-Artikel-Nr.: 9783770404933
  • Verlag: EHAPA VERLAG
  • Genre: Humor
  • Verfügbarkeit:
€ 15,00 inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten

Produktbeschreibung

Ausstattung: Hardcover
Sprache: Deutsch, Mundart: Ruhrdeutsch
Typ: Serie
Inhalt: Es ist für Asterix und Obelix mal wohl mal wieder an der Zeit um eine Runde durchs Revier zu machen. Nach der äTour de Ruhrô und äKeine Kohle mehr im Pottô zieht es die beiden hinaus aus Ihrer geliebten Kommune, jenem Kaff welches bisher von den Besatzern immer noch nicht besetzt werden konnte (wir erinnern uns!). Im mittlerweilen achten Asterix-Band auf Ruhrdeutsch schickt Übersetzer Hennes Bender unsere beiden Kumpels sogar über die Grenzen des erschlossenen Ruhrgebietes hinaus: Es geht über Recklinghausia, über den großen See in Haltern bis kurz über den Rhein in das legendäre Römerlager von Xanten. Dort müssen Sie den unfreiwilligen Legionär Fellensix befreien. Was nicht weiter schwierig wäre, wäre Obelix nicht ausgerechnet in dessen Verlobte Schantalla verschossen, und zwar über beide Ohren. Asterix-Fans kennen dieses Abenteuer natürlich im Original als ASTERIX ALS LEGIONÄR, einer der beliebtesten und erfolgreichsten Bände der gesamten Asterix-Historie von Albert Uderzo und René Goscinny.
Farbe: farbig
Seitenzahl: 48
Im Shop seit: April 2023

Verwandte Artikel

D'R JALLIER (ÖCHER PLATT) 1.AUFLAGE

€ 185,00

KÖLSCH IV: KÜTT NOHM KOMMISS

€ 15,00

OBERFRÄNKISCH III: ASTERIX BEI DER HUSDN

€ 15,00

SÄCHSISCH IV: HÜHM WIE DRÜHM

€ 15,00

KÖLSCH: V: ET BAASJEZÄNKS

€ 15,00
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbahrungen oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.